(Mal wieder) Aufregung in Klein Bloggersdorf

Aufregung gibt es in der deutschen Blogoshäre öfter. Abmahnungen bzw. deren Androhung scheinen leider(!) auch auf der Tagesordnung zu stehen. Diesmal kam der Stein des Anstoßes von einem, von dem viele deutsche Blogger es nicht erwartet hätten: RA Udo Vetter, dem Vater des law blogs.

Ein User hatte sich mittels des Planetreaders (eines Agregators, der aus RSS-Feeds Webseiten generiert) eine Site gebastelt, die u.a. auch Inhalte des law blogs enthielt. Herr Vetter wurde darauf aufmerksam (gemacht) und wollte dies abstellen. Er stellte einen Artikel in seinen law blog, in dem er den User als Blogdieb und Contentdieb tituliert, ihn auffordert binnen 24 Stunden sein Treiben einzustellen und ihm bei Zuwiderhadlung eine kostenpflichtige Abmahnung androht.

Der Gescholtene hatte die Seite – nach eigenen Angaben – ohne böse Absicht erstellt, um die von gelesenen Blogs besser im Überblick haben zu können. Er hat die Seite mittlerweile mit einer Passwortabfrage vor dem öffentlichen Zugriff geschützt, sodass das eigentliche Ärgerniss ausgeräumt ist. Zwischenzeitlich wurde brav und verständnisvoll miteinander kommuniziert. Eigentlich hätte Frieden sein können.

Das dem nicht so ist, liegt daran, dass Herr Vetter für seinen Vorstoß ein öffentliches Blog-Posting verwendet hat. Er ging diesen Weg, weil die fraglichen Seite keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bot.

Nun war aber die Sache öffentlich und der Streit tobte. Die einen finden das Vorgehen Herrn Vetters vorbildlich, weil er in seinen (Urheber)Rechten betroffen sei und so freundlich gewesen sei, nicht gleich kostenplichtig abgemahnt zu haben. Andere halten ihn für eher kleinlich sowie mit den Geflogenheiten der Blogoshäre nicht vertraut. Auch wird vereinzelt die Frage aufgeworfen, ob er sich mit seiner Wortwahl nicht zu einer Beleidigung oder gar Verleumdung habe hinreißen lassen. Alles sehr schön nachzulesen in den Kommentaren zum bewussten Posting im law blog.

Im Großen und Ganzen geht es um den alten Streit: Die Einen haben aus Ihrer Sicht das Internet, Usenet, WWW oder die Blogoshäre in Deutschland aufgebaut, um dort frei Informationen austauschen zu können. Die Anderen kommen und nutzen die Strukturen, um Geschäfte zu machen (ja, der law blog ist nicht nur in meinen Augen zu einem gewissen Teil PR und damit Geschäft). Der Erschaffenden wollen ihre Ideale des freien Informationsautausches umgesetzt sehen, während die Wertschöpfenden auf der Auswertung der ihnen zustehenden Rechte bestehen. Wie Robert Basic zu recht anmerkt, wird es noch einige Zeit dauern, bis dieses Spannungsfeld entschärft ist.

Juritisch gesehen hat Herr Vetter Recht (wen wundert es). Er entscheidet über die Lizenz, der seine Texte unterliegen (und das ist – wie er entschieden betont – keine CC-Lizenz), und auch darüber, wie und wo diese erscheinen (das NOARCHIVE in seinem robots-Meta spricht da für micht auch eine deutliche Sprache).

Dass das Bereitstellen eines RSS-Feeds missgedeutet werden könnte, hat Moe bereits lange vor diesem Ereignis problematisiert. Es ist dennoch ein Fehlschluss, dass das Anbieten der Informationen in dieser Form ein Freibrief zur freien Verwendung der Inhalte ist. Auch was über einen RSS-Feed zur Verfügung gestellt wird, unterliegt natürlich auch dem Urheberrecht.

Recht hin oder her. Für mich hat die Angelegenheit einen faden Nachgeschmack.

Aus meiner Sicht war der Anlass nichtig (was Herr Vetter vielleicht anders sehen wird). Ein User richtet sich für seine eigenen Zwecke ohne böse Absicht einen Planet ein und begeht die Ungeschicklichkeit diesen nicht vor der Öffentlichkeit zu verstecken. Rein moralisch würde ich hier keinen Vorsatz sehen (auch wenn es juristisch so sein mag) und einen Schaden kann ich auch nicht sehen.

Aber ich habe den Eindruck, dass es in der Juristerei leider das eine oder andere Mal zu oft um Nichtigkeiten geht. Wenn man sich das Thema „Abmahnwesen“ ansieht, dann stellt sich einem doch manchmal die Frage, ob das Ganze Sinn macht, oder ob nicht doch nur um das schnelle Geld geht. Das soll nicht heißen, dass die Abmahnung ganz und gar ablehne. Nur sollte es vorher immer einen freundlichen, kostenfreien Hinweis geben, wenn man der Meinung ist, dass die eigenen Rechte verletzt sind. Ich sage meinem Nachbarn ja auch zunächst persönlich, wenn mich etwas stört, und schicke ihm nicht gleich den Anwalt ins Haus.

Deshalb stört mich auch die Lobhudelei von einigen, dass sich Herr Vetter so vorbildlich verhalten hätte, weil er nicht sofort abgemahnt hat. Das sollte der Normalfall sein und ich erwarte auch kein Lob dafür, dass ich tagtäglich bei Rot an der Ampel anhalte.

Auch halte ich persönlich die Wortwahl von Herrn Vetter („Blogdieb“, „Contendieb“) weder für schön, noch für angebracht. Da der GBetroffene diese zwischenzeitlich als angemessen bezeichnet hat, erübrigt sich eine weitere Betrachtung. (Herr Vetter hat an gleicher Stelle ausgeführt, dass er weniger den Menschen, als den Blog meinte…)

Was ist unter’m Strich rausgekommen?

Der Einzelfall ist zur Zufriedenheit beider Seiten beigelegt (ein leider seltener Glücksfall).
Die grundsätzliche Frage ist nicht wirklich einer Lösung näher gebracht (war nicht zu erwarten). Herr Vetter hat den einen oder anderen Unbeteiligten vor den Kopf gestoßen (wird ihn nicht wirklich stören). Und der law blog ist in aller Munde; unbezahlbare PR, so oder so…

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