Nicht nachgezählt
Mittwoch, den 11. Juni 2008Behörden haben einen schlechten Ruf. Sie seien umständlich und wenig Kundenfreundlich, wird ihnen vorgeworfen. Diese Kritik ist nicht immer fair. Große Teile des Verwaltungshandels sind durch Gesetze und verfahrensrechtliche Regelungen zwingend festgelegt. Wird hiervon abgewichen, ist das Verwaltungshandeln rechtswidrig. Es gibt aber auch Kleinigkeiten, wo die verantwortlichen einfach mal richtig hinsehen müssten und schon wäre die Außenwirkung besser.
